Änderungen im Waffengesetz

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„Waffen, die auf Grund der bis zum 23. Juli 2025 geltenden Altfassung der Vorschrift erlaubnisfrei erworben und besessen werden durften, sind weiterhin erlaubnisfrei. Lediglich Waffen, für die die Bestätigung zum Aufbringen des „F im Fünfeck“ am 24. Juli 2025 oder später erteilt wurde und die in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind, unterliegen der Erlaubnispflicht.“
Für die klassischen Disziplinen mit Luftgewehr und Luftpistole ändert sich durch die geplante Gesetzesreform nichts.
Keine Änderung für Waffen, die bereits eine Zulassung für ein F-Zeichen haben

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